Beiträge

Enteignung großer Immobilienkonzerne in Berlin?

Enteignung großer Immobilienkonzerne in Berlin? 

 

Die Berliner haben sich klar für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen.  

 

Am Sonntag, den 3. Oktober 2021, hat Berlin über den Volksentscheid “Deutsche Wohnen & Co enteignen” abgestimmt. In Umfragen hatte sich in den letzten Wochen ein möglicher Sieg für den Volksentscheid angekündigt. Jetzt ist es amtlich. Eine Mehrheit der Wähler (56,4 %) hat sich für das Volksbegehren ausgesprochen, 39 % der Berliner lehnen es ab.  

Hintergrund der Initiative ist die Wohnungsknappheit und die – damit verbundenen – rasch steigenden Mietpreise. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Miete für eine Mietwohnung verdoppelt. Der Immobilienverkauf wird zur Spekulation, die Besitzer können mit immer weiter steigenden Preisen rechnen.  

Konkret fordern die Initiatoren, große Immobilienkonzerne in Berlin zu vergesellschaften. Immobilienfirmen die mehr als 3.000 Wohnungen in der Stadt besitzen, sollen enteignet werden. Genossenschaften bilden eine Ausnahme. Rund 245.000 (der insgesamt 1,5 Millionen) Mietwohnungen sollen in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. In dieser Anstalt würden neben Senat auch Mieterorganisationen mitbestimmen dürfen. Eine spätere Reprivatisierung soll in der Satzung ausgeschlossen werden. Die Unternehmen würden Entschädigungen in zweistelliger Milliardenhöhe erhalten.  

Bindend ist der Volksentscheid trotz des klaren Ergebnisses nicht. Der Berliner Senat ist nicht verpflichtet, ein Gesetz zur Enteignung auszuarbeiten. Die Initiative fordert Franziska Giffey auf, den Volksentscheid zu respektieren. Das versprach die SPD – Spitzenkandidatin, sie äußerte jedoch verfassungsrechtliche Bedenken.  

Das Volksbegehren bezieht sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort ist verankert, dass eine Vergesellschaftung von Grund und Boden grundsätzlich möglich ist. Eine Enteignung der Immobilien wäre ein erheblicher Eingriff ins Eigentumsrecht und hat es in der Bundesrepublik noch nie so gegeben. Der Geschäftsführer “Deutsche Immobilienverband” hält so ein Vorgehen “geschichtlich, verfassungsrechtlich und marktwirtschaftlich für ein völliges Tabu”. 

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen die Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung in Berlin „intensiv begleiten”. Die Sprecherin Jenny Stupka will “einen Kurswechsel in der Wohnungspolitik in Berlin.”