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Immobilienverkauf & Geldwäsche!

Wie kann Immobilienverkäufer hohe Strafe vermeiden?

 

Immobilien Nachrichten: Vorsicht vor Geldwäschern beim Immobilienverkauf
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte dabei das Geldwäschegesetz beachten. Denn wer als Verkäufer Verdachtsfälle nicht meldet, macht sich mitschuldig. Dann drohen Strafen bis zu 100.000 Euro. Verkäufer von Immobilien sollten deshalb wachsam sein.

Immobilienkauf wird gern zur Geldwäsche genutzt
Geldwäsche dient dazu, die Herkunft von illegal erworbenem Geld zu verschleiern. Viele Kriminelle nutzen dafür gern den Immobilienhandel. Das ist strafbar – und zwar nicht immer nur für den Geldwäscher. Auch wer eine Immobilie an Geldwäscher verkauft, macht sich mitunter strafbar. Und zwar dann, wenn er trotz eines Verdachts den Vorfall nicht den Behörden (Polizei oder Bundeskriminalamt) meldet und den Handel vielleicht sogar eingeht. Dies fällt dann unter den Straftatbestand der Beihilfe.

 

Vorsicht bei Barzahlungen

 

Verkäufer sollten vorsichtig sein, wenn ein Käufer ganz oder teilweise auf Barzahlung besteht. Das gilt besonders dann, wenn dabei auch noch Beträge fließen, die nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Entspricht der tatsächliche Kaufpreis nicht dem Vertrag, kann neben dem Geldwäscheverdacht auch Steuerhinterziehung als Straftatbestand hinzukommen.
Barzahlung beim Immobilienhandel ist zwar grundsätzlich legal und kommt gelegentlich vor, sollte aber gut begründet werden können.
Laut Geldwäschegesetz müssen Verkäufer im Falle einer Barzahlung fünf Jahre lang folgende Informationen über den Käufer aufbewahren:
– vollständigen Namen, aktuelle Adresse und Telefonnummer
– Geburtsort und -datum
– Staatsangehörigkeit
– Kopie des Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) mit Angabe der ausstellenden Behörde, der Ausweisart und der Ausweisnummer
Wer sich als Verkäufer nicht an die rechtlichen Vorgaben hält, muss mit Strafverfolgung und Strafen von bis zu 100.000 Euro rechnen.
Am sichersten klappt der Verkauf einer Immobilie über einen seriösen Makler. Ein guter Verkaufspreis und Rechtssicherheit sind dann gewährleistet.

Die wichtigsten Tipps für den Immobilienverkauf in Kürze:

 

  • korrekte Vertragsabwicklung beachten
  • Barzahlung meiden
  • Daten des Käufers aufbewahren
  • Geldwäscheverdacht unverzüglich den Behörden melden
  • Besonders einfach und sicher geht es mit einem Makler!

 

Enteignung großer Immobilienkonzerne in Berlin?

Enteignung großer Immobilienkonzerne in Berlin? 

 

Die Berliner haben sich klar für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen.  

 

Am Sonntag, den 3. Oktober 2021, hat Berlin über den Volksentscheid “Deutsche Wohnen & Co enteignen” abgestimmt. In Umfragen hatte sich in den letzten Wochen ein möglicher Sieg für den Volksentscheid angekündigt. Jetzt ist es amtlich. Eine Mehrheit der Wähler (56,4 %) hat sich für das Volksbegehren ausgesprochen, 39 % der Berliner lehnen es ab.  

Hintergrund der Initiative ist die Wohnungsknappheit und die – damit verbundenen – rasch steigenden Mietpreise. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Miete für eine Mietwohnung verdoppelt. Der Immobilienverkauf wird zur Spekulation, die Besitzer können mit immer weiter steigenden Preisen rechnen.  

Konkret fordern die Initiatoren, große Immobilienkonzerne in Berlin zu vergesellschaften. Immobilienfirmen die mehr als 3.000 Wohnungen in der Stadt besitzen, sollen enteignet werden. Genossenschaften bilden eine Ausnahme. Rund 245.000 (der insgesamt 1,5 Millionen) Mietwohnungen sollen in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. In dieser Anstalt würden neben Senat auch Mieterorganisationen mitbestimmen dürfen. Eine spätere Reprivatisierung soll in der Satzung ausgeschlossen werden. Die Unternehmen würden Entschädigungen in zweistelliger Milliardenhöhe erhalten.  

Bindend ist der Volksentscheid trotz des klaren Ergebnisses nicht. Der Berliner Senat ist nicht verpflichtet, ein Gesetz zur Enteignung auszuarbeiten. Die Initiative fordert Franziska Giffey auf, den Volksentscheid zu respektieren. Das versprach die SPD – Spitzenkandidatin, sie äußerte jedoch verfassungsrechtliche Bedenken.  

Das Volksbegehren bezieht sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort ist verankert, dass eine Vergesellschaftung von Grund und Boden grundsätzlich möglich ist. Eine Enteignung der Immobilien wäre ein erheblicher Eingriff ins Eigentumsrecht und hat es in der Bundesrepublik noch nie so gegeben. Der Geschäftsführer “Deutsche Immobilienverband” hält so ein Vorgehen “geschichtlich, verfassungsrechtlich und marktwirtschaftlich für ein völliges Tabu”. 

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen die Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung in Berlin „intensiv begleiten”. Die Sprecherin Jenny Stupka will “einen Kurswechsel in der Wohnungspolitik in Berlin.”