Zeitersparnis
Wir verkaufen Ihre Immobilie schneller
Sie suchen für Ihren Immobilienverkauf einen Makler und fragen sich, wie entsprechende Verträge aufgesetzt werden? Diese können, müssen aber nicht formlos abgeschlossen werden. Generell ist in Deutschland keine Form vorgeschrieben – nicht einmal die Schriftform. Wenn Sie uns fragen, ob wir gern Ihre Immobilie verkaufen wollen, und wir das lapidar (mündlich) mit „ja“ beantworten, dann sind wir Ihr Immobilienmakler für den Verkauf Ihres Hauses.
Auf Ihr Angebot erfolgte unsere Annahme, das ist auf dem Gebiet der Immobilienwirtschaft ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss. Genauso könnte dieser wieder mündlich gekündigt werden. Das dürfte im Konfliktfall zu großen Problemen führen, weshalb wir immer die Schriftform empfehlen und selbst auch darauf bestehen. Hier erfahren Sie detailliert, um was es beim Maklervertrag und dem Makleralleinauftrag geht.
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Durchschnittswerte – Dauer Immobilienverkauf ohne Makler!
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Durchschnittswerte – Dauer Immobilienverkauf mit Makler!
Es gibt für Maklerverträge verschiedene Auftragsarten. Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, diese zuzulassen, um allen Beteiligten – Immobilienkäufern, -verkäufern und ihren Maklern – den Umgang miteinander zu erleichtern. Schauen wir uns diese Auftragsarten im Detail an.
Mit diesem einfachen Maklerauftrag erlauben Sie dem Makler, Ihre Immobilie zu verkaufen. Sie verpflichten ihn aber zu gar nichts, er kann aktiv werden (und zum Beispiel auf eigene Rechnung Inserate schalten), muss das aber nicht tun. Im Gegenzug hat er auch kein alleiniges Verwertungsrecht. Sie können mit mehreren Maklern zeitgleich einen einfachen Maklerauftrag abschließen, was zur Folge haben kann, dass diese Makler Ihnen parallel mehrere oder teilweise sogar denselben Interessenten offerieren. Unter Umständen pochen sie dann auch parallel darauf, ihre Provision zu erhalten. Und das kann zum richtigen Problem entwickeln.
Das Wort Alleinauftrag bedeutet, dass sie keinen weiteren Makler beauftragen. Sie dürfen aber dennoch selbst parallel versuchen, Ihre Immobilie zu verkaufen. Wenn Sie vor Ihrem Makler erfolgreich sind, brauchen Sie an diesen keine Provision zu zahlen. Diese wird wie schon beim ersten Szenario nur im Erfolgsfall fällig. Makler mit Alleinaufträgen kümmern sich durchaus um den Verkauf, allerdings auch nicht übermäßig – schließlich stehen sie in Konkurrenz mit Ihren Bemühungen, was sie eher weniger motiviert.
Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Makler, für Sie tätig zu werden. Er muss daher auch zwingend über sonstige Interessenten an Ihrem Haus (die zum Beispiel privat an Sie herantreten) informiert werden. Wenn Sie das Haus ohne ihn verkaufen, müssen Sie dennoch seine Provision bezahlen, Sie sind in so einem Fall schadensersatzpflichtig.
Der Vorteil für Sie: Mit diesem schriftlich abgeschlossenen qualifizierten Maklervertrag kann Ihr Makler für vorgemerkte Kaufinteressenten eine Reservierung vereinbaren. Mit den sonstigen Verträgen kann er das nicht, denn er ist nicht exklusiv tätig, kann also keinem Kaufinteressenten versprechen, dass dieser auf der Liste ganz oben steht, wenn einmal Ihr Haus zum Verkauf stehen sollte.