Mietendeckel
Mietendeckel – Danke für NICHTS!
Rund 60 % der Mieter in Berlin stehen nun vor einem großen Problem, nachdem der Mietendeckel jüngst durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gekippt wurde. Es erklärte den bundesweit bekannt gewordenen Mietendeckel in Berlin als nichtig und bezeichnete es gar als einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht stellte deutlich klar, dass die Stadt Berlin weder über die rechtliche Kompetenz verfüge, noch für die Bildung von Mieterhöhungen auf dem freien Wohnungsmarkt verantwortlich sei. Ein entsprechendes Mietrecht sei bereits vor 120 Jahren im BGB geregelt worden und anschließend in Kraft getreten.
Mieter und Vermieter: es droht Streit um Nachzahlungen
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gab nach dem Urteil in Karlsruhe eine Erklärung in der Bundeshauptstadt ab. Die Entscheidung bedeute für Mieterinnen und Mieter, dass ab sofort wieder die mit dem Vermieter oder der Vermieterin vereinbarte Mietzahlung zu leisten hätten. Gegebenenfalls müssten die Differenzen, die zwischen Mietendeckel und der vertraglich festgelegten Miete entstanden seien, nachgezahlt werden. Dies ließ selbstverständlich auch Investoren aufhorchen.
Der Senat wolle allerdings bezüglich sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter in Beratung gehen. Erste Schätzungen seitens der Stadtentwicklungsverwaltung ergaben, dass bis zu 40 000 Menschen betroffen sein könnten, die nun auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen seien.
Ab dem 23. November 2020 mussten die Mieten durch die Eigentümer gesenkt werden, sofern diese mehr als 20 % über der damals festgelegten Obergrenze gelegen sind. Diese Obergrenze orientierte sich an Ausstattung, Baujahr, Lage und bewegte sich zwischen 3,92 Euro und 9,80 Euro pro Quadratmeter.
Umfrage ergab ein überraschendes Ergebnis: viele Vermieter pro Obergrenze
- Jeder dritte Eigentümer sprach sich laut einer repräsentativen Umfrage unter 2 500 Menschen für die Festlegung einer Obergrenze aus.
- Des Weiteren wünschten sich laut Bericht 54 % der Befragten eine Mietobergrenze auch im eigenen Wohnort, sofern dieser außerhalb von Berlin lag.
- Lediglich 30 % der Stimmen sprachen sich dagegen aus.
Eine weitere Umfrage, die ausschließlich unter Vermietern stattfand hat ergeben, dass ebenfalls 54 % der Wohnungsbesitzer eine Mietobergrenze ablehnen.
Eine Immobilie ohne Obergrenze dürfte jedenfalls auch für Investoren interessanter sein.