Umweltschutz und die Bewertung von Immobilien bei einem Verkauf
Der Schutz der Umwelt und die Immobilienbewertung haben bei einer ersten Überlegung wenig miteinander zu tun. Beim zweiten Nachdenken kommen einem doch Bereiche in den Sinn in welchen Auflagen den Wert einer Immobilie zum Schutze der Umwelt beträchtlich einwirken können.
Hinweis:
Beachten Sie stets die Vorgaben von Denkmal- und Naturschutz. Die Nutzung von betroffenen Grundstücken geht nicht selten mit expliziten Auflagen einher. Existiert seitens der Gemeinde eine Baumschutzsatzung, so kann man beispielsweise diversen Einschränkungen beim Rückschnitt oder beim Fällen von Bäumen ausgesetzt sein. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein sollten Sie sich stets bei der Gemeinde über die Existenz bestimmter Regelungen erkunden.
Aufgrund naturschutzrechtlicher Auflagen resultierende Beschränkungen
Neben der eben erwähnten Baumschutzsatzung können eventuell noch weitere Vorschriften, die den Umweltschutz gewährleisten sollen, zu beachten sein. An Relevanz gewinnen kann beispielsweise auch das Bundesnaturschutzgesetz, wenn sich gefährdete Tierarten auf dem zu kaufenden Grundstück niedergelassen haben.
Hinweis:
Dem Bebauungsplan, welchen man bei der verwahrenden Gemeinde einsehen kann, kann man alle zulässigen Nutzungen einsehen. Zusätzliche Informationen (z.B. bezüglich Vorschriften zum Schutz der Natur, Regelungen im Rahmen des Baumschutzes, bezüglich der Entsorgung von Altlasten etc.) erhält man auf den jeweilig zuständigen Ämtern (z.B. für Planung, Vermessung oder Bauordnung) der Gemeinde.
Baumschutzsatzung – Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten
Immobilien- oder auch Grundstückbesitzer müssen unter Umständen bei verschiedenen Behörden nachfragen, wenn sie auf dem Grundstück einen Baum roden möchten. Auf Basis der gegebenen Rechtsgrundlagen werden anschließend im Einzelfall Entscheidungen getroffen.
Die Baumschutzsatzung gibt Richtlinien für eventuelle Ersatzpflanzungen vor und ist für die Festlegung von Kriterien zum Schutz des Baumbestandes verantwortlich. Des Weiteren können besondere Baumschutzregelungen greifen, die ähnliche oder zusätzliche Regelungen für Besitzer von Grundstücken enthalten und diese zur entsprechenden Einhaltung ermahnen.
Im Gesetz für Naturschutz und Landschaftspflege, auch Bundesnaturschutzgesetz genannt, ist der Schutz des Baumbestandes übergeordnet geregelt. Unser geltendes Rechtssystem bezeichnet sowohl die Natur, als auch die Landschaft als Schutzgüter und hat ein Regelwerk mit spezifischen Maßnahmen für den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft festgelegt. Eigentümer von mit Bäumen bestückten Grundstücken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu pflegen und jegliche schädigenden Maßnahmen zu unterlassen. Bei Verstößen können hohe Bußgelder drohen!
Immobilienbewertung: Wertverlust Dank Baumschutz?
Indes ist das Fundament der Bewertung einer Immobilie eine Mischung aus Einschätzung und objektive Bewertung von unterschiedlichen Merkmalen. Wobei zu diesen der Markt- und Verkehrswert, die Gesamtgröße und die Lage des Grundstücks, so wie der gegenwärtige Zustand der Bausubstanz zählt. Ebenso zählen dazu zur Renovierung dienende Maßnahmen und natürlich individuelle spezifische Besonderheiten. Dazu kann natürlich auch ein zu schützender Baumbestand Auswirkungen auf den Immobilienwert haben. Hat die Gemeinde den Eigentümer mit einer gültigen Baumschutzsatzung in die Pflicht genommen, kann sich dieser Umstand auf den Nutzwert und somit auf die Immobilienbewertung ausüben und zu einer Senkung des Immobilienwertes beitragen – auch wenn der Verkehrswert hingegen hervorragend ist.
Umweltschutz heißt Verpflichtung und Verantwortung!
Indes ist die energetische Beschaffenheit einer Immobilie ein großer Faktor beim Verkehrswert. Vor allem, nachdem beschlossen wurde, dass bis zum Jahr 2050 in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich klimaneutrale Häuser geben soll. Solange die Zeit bis dahin erscheint, bis zu diesem Zeitpunkt, müssen alle veralteten Heizungen ersetzt sein und Neubauten energieeffizient errichtet werden. Wie sieht es bei Ihnen aus? Hier lohnt sich ein Blick auf Ihren Energieausweis.
Wie viel ist meine Immobilie wert?
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Wir verfügen über das nötige Know-how und stehen Ihnen sehr gerne als kompetenter Partner bei der aktuellen, marktgerechten Bewertung zur Seite. Nachfolgend können Sie uns schnell und einfach die wichtigsten Eckdaten hierfür übermitteln.
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