Bei einer Trennung oder Scheidung ist auch eine Entscheidung zur gemeinsamen Immobilie fällig. In der Regel vergehen mehrere Monate bis eine Trennung tatsächlich eintritt.
Im Rechtssinne startet eine Trennung dann, wenn ein Ehepartner mitteilt, dass er mit dem anderen nicht mehr zusammenleben möchte. Hierdurch wird auch die „häusliche Gemeinschaft“ aufgehoben. Der Auszug eines Ehepartners ist die Folge. Die rechtliche Auflösung der Ehe, die Scheidung, erfolgt schließlich nach dem Trennungsjahr – nach exakt 12 Monaten, in denen die Trennung eingehalten werden muss.
Wir haben Ihnen nachfolgend wichtige Informationen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, eine gemeinsame, gute Lösung zu finden.
Ein bisschen Statistik!
15 J.
Durchschnittsalter der Ehen bei Scheidung
153 501
Ehescheidungen in Deutschland
37,67%
Scheidungsquote in Deutschland
Quelle: Statistische Bundesamt
Trennung von der Immobilie
Meist entscheiden sich Paare im Scheidungsfall ganz bewusst für die Trennung einer gemeinsamen Immobilie (Scheidungshaus), also den Immobilienverkauf. Damit Sie sich in Ruhe auf die anderen wichtigen Formalitäten der Scheidung konzentrieren können, steht Ihnen in der Regel ein erfahrener Makler zur Seite. Dieser errechnet über eine detaillierte Wertermittlung den besten Angebotspreis, übernimmt die Vermarktung und den Verkaufsprozess.
Wertermittlung beim Immobilienverkauf
Bei einer Scheidung ist ein professionelles Wertgutachten sehr hilfreich, da der Immobilienwert entscheidend ist. Jedoch gibt es keine allgemein gültige Antwort dazu, ob eine Schätzung des Scheidungshauses ausreicht, oder ein detailliertes Wertgutachten erstellt werden sollte. Dies hängt individuell von den Ehegatten selbst ab.
Das Wertgutachten kostet Geld. Der Betrag ist abhängig vom Hauswert und dem Bewertungsaufwand selbst. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren sowie dem Sachwertverfahren. Der tatsächliche Wert ist jedoch weiterhin maßgebend.
Insbesondere zur Vorbereitung auf ein gerichtliches Scheidungsverfahren bedarf es in der Regel einer Ermittlung des Immobilienwertes. Nach unserer Erfahrung gehen hier die Vorstellungen der Ehepartner zum Scheidungsobjekt meist weit auseinander.
Ein von nur einem Ehepartner beauftragtes Wertgutachten hilft meist nicht weiter, da der andere Ehepartner an das Privatgutachten in keinster Weise gebunden ist. Selbst wenn ein Gutachter gemeinsam zur Immobilienbewertung des Scheidungshauses beauftragt wird, kann jeder Ehegatte davon zurücktreten
Ein vorher abgeschlossener Schiedsgutachtervertrag kann hier weiterhelfen. Als letzte Möglichkeit besteht auch ein selbständig gerichtliches Beweisverfahren zum Immobilienwert. Damit lässt sich zudem die doppelte Kostenbelastung aus zweierlei Privatgutachten vermeiden.
Wichtiger Hinweis: Die beschriebenen Inhalte sind unverbindlich und keineswegs mit einer Rechtsberatung gleichzustellen. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen die Informationen ohne Gewähr zur Verfügung. Gerne helfen wir Ihnen bei Bedarf die entsprechenden Anwälte und Steuerberater zu finden.