Die Deutschen erben und vererben viel: Im Jahre 2016 erreichte das in Deutschland vererbte Vermögen einen von Wert 108,8 Mrd. Euro. Das hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Darunter sind sehr viele geerbte Immobilien. Mit dieser Summe könnten 310 000 Häuser im Wert von 350 000 Euro erworben werden.
Diese werden von den Erben nicht immer bewohnt. Vielmehr geht es oft um den Verkauf.
Ein bisschen Statistik
108 000 000 000
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Euro betrug das vererbte oder geschenkte Vermögen
191 275
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Fällen wurde vererbt oder geschenkt
Quelle: Statistisches Bundesamt, Erbschaftsteuerstatistik & Schenkungsteuerstatistik 2016
Geerbte Immobilie verkaufen: Erbfolge beachten
Nur in rund 30 Prozent aller Fälle haben Erblasser an ein Testament gedacht. Wenn dieses fehlt, ist die gesetzliche Erbfolge zu beachten. Haus Erben müssen dann Geschwister auszahlen. Zu diesem Zweck sind zunächst die vererbten Werte realistisch einzuschätzen, wobei für die Immobilien ein Makler helfen kann.
Wichtig zu wissen: Es werden auch Schulden vererbt. Bei Immobilien beispielsweise eine noch auf dem Haus lastende Hypothek. Das Erbe kann zwar ausgeschlagen werden, doch das könnte bei einer schon überwiegend abbezahlten Hypothek einen Verlust bedeuten. Wer vorläufiger Erbe wird, hat sechs Wochen Zeit (in Ausnahmefällen auch etwas länger), um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Nach der Annahme kann die Erbschaft nicht mehr abgelehnt werden.
In einigen Fällen wird Erbschaftssteuer fällig, wenn das Erbe die Freigrenze überschreitet, die sich wiederum nach dem Verhältnis zwischen Erblasser und Erben richtet. Die Ermittlung dieser Steuer nimmt ein seriöser Steuerberater vor.
Immobilie erben: Eigentum verpflichtet
Knapp die Hälfte aller deutschen Erbschaften betreffen Immobilien. Der Zugewinn an Eigentum ist für die Erben erfreulich, jedoch ist er mit gewissen Pflichten verbunden – vor allem mit einer Kontrollpflicht. So könnte es im Grundbuch Nutzungsbeschränkungen geben. Ebenfalls im Grundbuch sind eventuell noch bestehende finanzielle Lasten aufgeführt.
Des Weiteren kann ein Sanierungsbedarf bestehen. Diesen und den damit verbundenen Aufwand müssen die Erben prüfen. So gibt es laut Energieeinsparverordnung (EnEV) energetische Mindestanforderungen an eine Immobilie. Da 75 Prozent der deutschen Immobilien älter als 25 Jahre sind, besteht in der Summe durch die vielen Erbschaften ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das betrifft auch fast jeden Einzelfall, denn die Erblasser haben nur sehr selten in ihren letzten Lebensjahren eine Sanierung in Angriff genommen. Darum müssen sich nun die Erben kümmern.
Immobilie geerbt: Vermietung
Ein weiterer Punkt ist die Vermietung von Immobilien. Sollten im vererbten Haus Mieter wohnen, tritt der Erbe automatisch die Rechtsnachfolge als Vermieter an. Der Mietvertrag erlischt nicht, er bleibt unverändert bestehen. Wenn der Erbe selbst in der Immobilie wohnen möchte, muss er die Eigenbedarfskündigung prüfen.
Eine adäquate und nervenschonende Alternative ist der Verkauf. Hierfür empfiehlt sich die Beauftragung eines Maklers, der die rechtlichen Gegebenheiten kennt und berücksichtigt. Rund 80 Prozent der deutschen Immobilienerben entschließen sich zu diesem Schritt. Wir unterstützen Sie gern dabei, wenn Sie niemals geplant hatten, in dieser Immobilie zu wohnen bzw. wenn diese zu alt und zu sanierungsbedürftig ist. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Verkaufsberatung!
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Verwendung des Erbes
Quelle: IfD Allensbuch „Erben & Vererben“, Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank AG, 2018, Seite 29