Sie denken über einen Immobilienverkauf in Ulm und Umgebung nach? Der Zeitpunkt ist aktuell äußerst günstig: Die Preise für Häuser und Wohnungen sind hoch, dennoch steigt die Nachfrage immer noch.
Wir unterstützen Ihre Bemühungen. Unsere Maklerprovision ist verhandelbar. Über die Höhe der Maklercourtage können Sie sich hier informieren!
Wie erzielen Sie bei einem Immobilienverkauf in Ulm den besten Preis?
Es gilt, Ihr Haus von der besten Seite zu zeigen. Finden Sie soweit wie möglich alle Schwächen in Ihrem Haus und beseitigen Sie diese vor der Besichtigung des Kaufinteressenten.
Der schönste Raum verliert all seinen Charme, wenn seine Wände schon ewig nicht mehr gestrichen oder tapeziert wurden.
Ebenfalls sollten im Bad keine beschädigten Fliesen vorhanden sein.
Dasselbe betrifft die Umgebung Ihrer Immobilie: Dabei sind ein gepflegter Rasen und geschnittene Hecken vor der Besichtigung ein Muss. Wenn es ernsthafte Mängel gibt, die sich nur mit einer grundlegenden Sanierung beseitigen lassen, müssen Sie diese vor dem Verkauf nicht vornehmen.
Sie müssen aber grundsätzlich dem Käufer die Ihnen bekannten Mängel mitteilen. Dadurch vermeiden Sie spätere Streitigkeiten.
Umfrage: Denken Sie derzeit darüber nach Ihre Immobilie zu verkaufen?
Loading ...
Zeigen Sie die Stärken Ihres Hauses!
Stärken stellen Sie in einem professionellen Exposé und in Inseraten mit aussagekräftigen Fotos dar. Hierfür sind Makler die Experten, dafür erhalten sie auch ihre Maklercourtage.
Wenn Sie selbst nicht gerade Profifotograf, Werbetexter und Immobilienexperte in einer Person sind, schaffen Sie das nicht auf dieselbe professionelle Weise wie ein Makler. Zu beachten sind kleine, aber wichtige Details. Ebenfalls sollte Ihr Haus und die Räume professionell fotografiert werden. Und auch ein Exposé benötigt einen sachgerechten Aufbau und muss alle wesentlichen Fakten enthalten.
Ein Inserat sollte nur in ganz bestimmten Publikationen und dort nicht zu oft auftauchen. Solche Dinge, können Sie als Laie nicht wissen, deshalb, lassen Sie sich von einem Immobilienmakler beim Immobilienverkauf in Ulm helfen.
Unvermeidlicher Papierkrieg vor dem Immobilienverkauf
Es hilft nichts: Bevor Sie eine Immobilie verkaufen können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören mindestens:
- Exposé
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Bauzeichnungen
- Teilungserklärung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
Es ist möglich, dass noch mehr Papiere notwendig sind. Wir gehen die Papiere mit Ihnen gemeinsam durch, sodass eine für Sie individuelle Checkliste für Ihren Immobilienverkauf in Ulm entsteht.
Den richtigen Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln
Sie sollten eine Immobilie niemals unter Wert verkaufen, doch ein zu hoher Verkaufspreis hemmt den Verkauf – schlimmstenfalls verkaufen Sie gar nicht. Wir können Ihnen mit unserer Expertise bei der Preisbestimmung helfen. Denn wir als erfahrene Makler kennen den Markt und schätzen den möglichen Preis realistisch ein. Wenn sie einen Immobilienexperten suchen, der Ihnen wirklich hilft? Dann kontaktieren Sie uns!
Beeindruckende Zahlen – Deutschland – vergangenes Jahr
285 914
Wohnungen wurden gebaut
5,2 %
Wohnungsleerstandsquote (Baden-Württemberg: 4,2% & Bayern: 4,6%)
177 000
Wohnungen wurden verkauft
Quelle: Statistischen Bundesamt, Statista, BBSR
Häufigste Fragen zum Thema Immobilienverkauf & Antworten
Welche Fragen sollte ich bereits vor dem Immobilienverkauf klären?
Welche Fragen sollte ich bereits vor dem Immobilienverkauf klären?
Bereits vor dem Start des Verkaufes sollten Sie klären, ob Sie nach dem Verkauf Ihrer Immobilie direkt eine neue Immobilie mieten oder kaufen möchten. Auch sollten Sie bereits den Wert Ihrer Immobilie kennen und alle notwendigen Unterlagen für den Verkauf zusammenstellen.
Hier sind die wichtigsten Fragen, die sie stellen müssen:
- Ist eine Anschlussimmobilie bereits in Aussicht?
- Habe ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen?
- Gibt es einen bestimmten Renovierungsbedarf in der Immobilie?
- Sind alle notwendigen Unterlagen, wie Flurkarte, Grundbuchauszug, Grundrisse, Energieausweis, vorhanden?
- Ggf. Gebäudeversicherung, Teilungserklärung, Protokolle, Eigentümerversammlungen,
- Aufstellungen der Mieten, Wohngeldabrechnungen, etc. vorhanden?
- Liegen detaillierte Aufstellungen über die Instandhaltung der Immobilie vor?
- Soll auch Inventar mit der Immobilie verkauft werden?
- Besteht ein bestimmtes Vorkaufsrecht?
- Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie?
Brauche ich für den Immobilienverkauf einen Energieausweis? Welcher ist der Richtige?
Brauche ich für den Immobilienverkauf einen Energieausweis? Welcher ist der Richtige?
Seit dem Jahr Mai 2014 ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises bei Besichtigungen Pflicht. Bei Nichteinhaltung können dem Eigentümer empfindliche Strafen drohen.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis zur Dokumentation des energetischen Standards. Sofern der Bedarfsausweis nicht explizit vorgeschrieben ist, besteht Wahlfreiheit.
Der Energieausweis gibt eine detaillierte Übersicht über die Verbrauchswerte einer Immobilie bzw. zeigt er den theoretisch benötigten Energiebedarf auf. Die Erstellung eines Energieausweises kann bis zu 500 Euro kosten.
Sofern Sie den Energieausweis vor Ihrem Immobilienverkauf in Ulm über uns beantragen, erhalten Sie diesen kostenlos.
Welche Besonderheiten muss ich beim Immobilienverkauf berücksichtigen?
Welche Besonderheiten muss ich beim Immobilienverkauf berücksichtigen?
Einige Besonderheiten ergeben sich direkt durch den Immobilientyp, den Sie verkaufen möchten. Bei einem Einfamilienhaus sollten Sie zum Beispiel den Bodenrichtwert des Grundstücks kennen. Dieser kann bei der Preisfindung der Immobilie berücksichtigt werden. Bei einem Reihenhaus, sollten Sie darüber im Bilde sein, ob man das Dachgeschoss ausbauen kann. Dies kann von Vorteil sein, insofern ein Kaufinteressent zusätzliche Wohnfläche benötigt.
Unser Tipp: Sie können einer ausführliche Checkliste „ Immobilienverkauf“ auf unserer Seite „zum Download“ herunterladen.
Welcher Verkaufspreis ist der Richtige?
Welcher Verkaufspreis ist der Richtige?
Der erste Angebotspreis wird in der Regel rund 5 bis 8 % über dem tatsächlich zu erwartenden Verkaufspreis festgelegt.
Hierdurch besitzen Sie einen ausreichenden Spielraum für spätere Preisverhandlungen. Alternativ gibt es auch ein Bieterverfahren, bei denen zunächst ein Mindestpreis festgesetzt wird. Bei einem zu hohen Angebotspreis gibt es in der Regel nur geringe Nachfrage und Wünsche zu einer Besichtigung. Bei einem zu niedrigen Angebotspreis hingegen besitzen Sie nur noch wenig Spielraum für die finale Preisfindung während den Verhandlungen.
Sollte ich die Immobilie privat oder über einen Makler verkaufen?
Sollte ich die Immobilie privat oder über einen Makler verkaufen?
Häufig wird der entstehende Zeit- und Kostenaufwand beim privaten Verkauf einer Immobilie unterschätzt. Zudem kann nicht jeder private Verkäufer alle notwendigen Aufgaben selbst erledigen, die während des Verkaufs einer Immobilie anfallen. Diese Aufgaben beinhalten zum Beispiel die professionelle Gestaltung des Exposés, die Nutzung paralleler Vermarktungswege, die rechtliche Absicherung beim Verkauf oder die Bonitätsprüfung der potenziellen Immobilienkäufer.
Ein Immobilienmakler hat zudem den Vorteil als Mittler zwischen den Parteien aufzutreten und den Verkauf neutral zu begleiten. Dies ist gerade bei der finalen Verhandlung des Preises ein großer Vorteil.
Unser Tipp: Ein guter Makler kann durch seine „Mittlerfunktion“ sehr gute Preise durchsetzen und verdient seine Provision nur im Erfolgsfall. Ein guter Makler ist in der Regel sein Geld wert.
Den Privatverkauf empfehlen wir bei einem Immobilienverkauf in Ulm nur in Ausnahmefällen. (z.B. bei Verkauf an Freunde).
Welche Werbekanäle bieten sich an, um den richtigen Immobilienkäufer zu finden?
Welche Werbekanäle bieten sich an, um den richtigen Immobilienkäufer zu finden?
Um alle Potenziale im Verkauf zu nutzen, sollten Sie bei der Vermarktung Ihrer Immobilie alle möglichen Werbekanäle einsetzen. Neben der Anzeigenschaltung in den vier bis fünf größten Immobilienportalen (so wie Immoscout24, Immowelt, Ebay, Immonet), sollten auch lokale Maßnahmen zur Vermarktung ergriffen werden. Dazu gehören Verkaufsgalgen am Haus, Werbeflyer verteilen, Anzeigen in Tageszeitungen und in Anzeigenblättern.
Unser Tipp: Je stärker Sie Ihr Objekt vermarkten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, den Käufer mit der höchsten Zahlungsbereitschaft zu finden. Denn so haben Sie die besten Chancen die Immobilie zu einem guten Preis zu verkaufen.
Was sollte ich bei der Organisation von Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen beachten?
Was sollte ich bei der Organisation von Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen beachten?
Sie sollten jeden Interessenten persönlich telefonisch kontaktieren. In dem Fall, dass die Immobilie zum Suchprofil des Anfragers passt, sollten Sie einen individuellen Besichtigungstermin vor Ort organisieren.
Bei diesem Termin können Sie dann mit dem Interessenten ins Gespräch kommen und seine Bedürfnisse beim Immobilienkauf genauer verstehen.
Der Kaufvertrag sollte auf den Interessen beider Verhandlungsparteien beruhen, da in der Regel nur so eine Vertragsunterschrift zustande kommt. Die Inhalte im Vertrag hängen stark vom Einzelfall ab:
- Wird die Einbauküche mit verkauft?
- Werden Immobilienmängel im Vertrag erwähnt?
- Werden bestimmte Merkmale wie Wohnfläche, Mieteinnahmen, usw.… zugesichert?
- Für den Verkäufer ist in jedem Fall wichtig, dass die Immobilie „wie gesehen verkauft“ und eine Haftung für Mängel soweit wie möglich ausgeschlossen wird.
Unser Tipp: Der Notar wird im Zweifel nicht alles regeln, da er weder die Immobilie kennt, noch bei den Verkaufsverhandlungen dabei war. Stellen Sie also sicher, dass Sie entsprechend alle wichtigen Inhalte im Kaufvertrag mit aufnehmen.
Muss ich nach Immobilienverkauf Steuern bezahlen?
Muss ich nach Immobilienverkauf Steuern bezahlen?
In der Regel fallen beim Verkauf von selbst genutzten Immobilien selbst bei einem Wertgewinn, keine Immobilien Spekulationssteuer an. Bei vermieteten Immobilien ist hingegen ein Wertgewinn zu versteuern. Insofern zwischen dem Immobilienverkauf und Kauf der Immobilie nicht mindestens 10 Jahre liegen.